Riester-Rente

Nach jahrzehntelanger Arbeit ist der Ruhestand wohl verdient. Doch viele Menschen können diesen nicht genießen und ihren Lebensstandard halten, weil die Renten oder Pensionen nicht ausreichen. Damit Sie Ihren Lebensabend frei von finanziellen Engpässen gestalten können, wie Sie es wollen, ist eine private Altersvorsorge unerlässlich!

Für viele eignet sich die Riester-Rente hierbei besonders.

Die Riester-Rente wurde 2002 im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Damit die Rentenversicherung auch noch für jüngere Generationen bezahlbar ist, beschloss die Regierung das Rentenniveau zu senken. Seitdem müssen Sie die dadurch entstehende Versorgungslücke mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgleichen. Um Verbraucher zum Abschluss einer entsprechenden Vorsorge zu motivieren, unterstützt der Staat seit mehr als 15 Jahren Vorsorgesparer mit einer Riester-Rente auf zwei verschiedenen Wegen: Zulagen und Steuervorteile. Abhängig von der Zulagenhöhe und Ihrem Einkommen können Sie auch schon mit kleinen monatlichen Beiträgen Ihr finanzielles Polster für Ihren Ruhestand aufbauen.

Es gibt drei verschiedene Arten der Zulagen:

Grundzulage:

175 Euro erhält jeder Versicherte jährlich

Berufseinsteigerbonus:

Sparer erhalten einmalig 200 Euro, sofern sie im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind

Kinderzulage:

liegt abhängig vom Geburtsjahr des Nachwuchses bei 185 Euro oder 300 Euro jährlich; wird nur für kindergeldberechtigte Kinder gezahlt; erhält der Elternteil, der das Kindergeld bekommt

Die Zulagen müssen jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt werden. Dazu müssen Sie bei ihm einen Antrag stellen. Alternativ können Sie dem Anbieter eine Vollmacht für einen Daueranlagenantrag erteilen, sodass dieser jedes Jahr automatisch Ihren Zuschuss beantragt.

Darüber hinaus können die Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro im Jahr. Übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.

Die Riester-Rente eignet sich aufgrund der Zulagen für jede förderberechtigte Person. Diese können ein wahrer Renditeturbo sein. Dazu ist es wichtig, jedes Jahr die volle Förderung zu kassieren. Da Familien mit Kindern durch die Kinderzulagen zusätzlich unterstützt werden, lohnt sich diese private Altersvorsoge vor allem für sie beziehungsweise Alleinerziehende. Gutverdiener können sich hingegen über die Steuervorteile eine weitere Förderung des Staates sichern. Geringverdiener profitieren davon, dass sie die Zulagen schon mit einem geringen Beitrag erhalten können. Wichtig ist: Die perfekte Riester-Rente gibt es nicht von der Stange. Eine individuelle Beratung zu der Rentenversicherung mit staatlicher Unterstützung ist daher wichtig.

Allerdings kann nicht jeder einen geförderten Vertrag abschließen. Ausgeschlossen sind Personen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Förderberechtigt sind demzufolge:

  • Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligen­dienstleistende und Studierende mit einem rentenversicherungs­pflichtigen Minijob
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Beamte, Soldaten, Richter
  • Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld
  • Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen

Bei Ehepaaren ist es außerdem möglich, dass ein Ehepartner dennoch Zulagen erhält, obwohl er nicht zum berechtigten Personenkreis gehört. Dazu muss der andere Ehepartner ebenfalls eine Riester-Rente haben.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihren eingezahlten Beiträgen. Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in Ihren Vertrag ein, erhalten Sie nicht den vollen Zuschuss. Sie sollten daher regelmäßig überprüfen lassen, ob Ihr Beitrag zur Riester-Rente ausreicht, um sich 100 Prozent der Zulagen zu sichern. Anpassungen können beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung oder einem Jobwechsel notwendig werden. Wir unterstützen Sie diesbezüglich, indem wir jährlich die Gehaltsdaten des Vorjahres anfordern, um für Sie den notwendigen Beitrag zu errechnen!