Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung und können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von teils beachtlichen Steuervorteilen.

Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten. Insbesondere in Hinblick auf den Fachkräftemangel bietet die bAV einen entscheidenden Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen bei der Suche nach neuen Arbeitskräften.

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Zum berechtigten Personenkreis gehören:

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist seit 2019 im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen. Daneben gibt es bereits heute viele Tarifverträge und auch Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die günstigste Lösung für Arbeitnehmer ist natürlich, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrenten finanziert. Selbstverständlich kann das nicht jeder Arbeitgeber stemmen. Angestellte haben dann die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen. Sie zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung ein, sparen dadurch Lohnsteuer und Sozialabgaben und bauen sich eine zusätzliche Rente auf.

Die Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung

Dem Arbeitgeber stehen fünf Durchführungswege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung:

  1. Direktzusage/Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds

Der Arbeitgeber hat hierbei das Recht den Durchführungsweg zu wählen. Je nach Unternehmensstruktur, Mitarbeiteranzahl etc. können unterschiedliche Durchführungswege interessant sein.

Bei der Wahl des richtigen Durchführungsweges helfen wir Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

Darüber hinaus sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung von großer Bedeutung.                                                                       

Wir arbeiten daher seit Jahren mit zertifizierten Rentenberatern zusammen, welche sich um diese Belange kümmern.