Private Haftpflichtversicherung

Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder haben sollte, dann ist es die Private Haftpflichtversicherung. Denn: Wer Schäden verursacht, muss per Gesetz (§ 823 BGB, Schadensersatzpflicht) auch dafür aufkommen. Und das kann teuer werden. Beispielsweise wenn Sie als Gast ein Glas Rotwein auf einen neuen Teppich verschütten. Ganz Dicke kommt es für Sie, wenn Sie durch Ihre Unachtsamkeit als Fußgänger einen großen Verkehrsunfall verursachen. Dann können Ihnen Millionenforderungen drohen.

Gut, wer dafür mit einer Privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt hat, zumal diese Absicherung zumeist relativ günstig ist.

Sie schützt Sie rund um die Uhr und gilt auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

Über entsprechende Familientarife ist auch Ihre Familie mitversichert. Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung und unter gewissen Voraussetzungen sogar bis zum 27. Lebensjahr.

Hierbei ist es besonders wichtig, dass auch deliktunfähige Kinder (bis zum 7. Lebensjahr) laut Bedingungswerk mitversichert sind. Insbesondere ältere Verträge offenbaren hier häufig Versicherungslücken, bzw. bieten überhaupt keine Absicherung.

Leben Sie mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, so ist auch er oder sie mitversichert, wenn er im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird. Das erspart Ihnen teure Doppelversicherungen.

Sind Sie Single? Dann können Sie auf einen sehr günstigen Privat Haftpflichtversicherung Single-Tarif zurückgreifen.

Sie genießen in gewisser Weise sogar einen (passiven) Rechtsschutz: Weil Ihr Versicherer natürlich zunächst prüft, ob der Schadensersatzanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist. Ist er nicht gerechtfertigt, aber gemäß den Versicherungsbedingungen versichert, so übernimmt die Haftpflichtversicherung sogar einen evtl. anfallenden Rechtsstreit für Sie.

Generell gilt: Setzen Sie die Versicherungssumme Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung nicht zu niedrig an. Sie sollte pauschal mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.

Auch wenn es sich bei der Privat-Haftpflichtversicherung um eine gängige Versicherungssparte handelt, sollten Sie sich vor Abschluss unbedingt individuell beraten lassen. Doch auch nach Abschluss Ihres Vertrages sollten Sie immer mal wieder Ihre Privat-Haftpflichtversicherung überprüfen, bzw. uns Veränderungen mitteilen.

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